Schlimm genug, dass der EUGH, der Gerichtshof jener EU, die begründet wurde, um den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen in Europa voranzubringen, mit dem Verbot von Pharmadiscountern ein Urteil gegen Marktwirtschaft und Freihandel gefällt hat. Der EuGH verwarf diesbezügliche Klagen der EU-Kommission und des Bundeslandes Saarland gegen die Monopolregelungen in Italien und Deutschland.
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